Betreuungsweisung BTW
Hilfen für Jugendliche und Heranwachsende
BTW Betreuungsweisung
Die Betreuungsweisung (BTW) ist eine ambulante Maßnahme, die vom Jugendgericht nach § 10 i.V.m. §§27, 31 bzw. 41 SGB VIII angeordnet wird. Die Betreuungsweisung findet vorwiegend in Form von Einzelgesprächen statt.
Zielgruppe
Männliche und weibliche Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren, die strafrechtlich zum ersten oder wiederholten Mal in Erscheinung getreten sind. Die Klienten befinden sich momentan in einer schwierigen Lebenssituation, die eine intensive Betreuung begründen.
Ziele
Klärung der eigenen Lebenssituation:
Wo stehe ich? Wo will ich hin?
Ist das realistisch? Was muss ich noch tun?
Ist das für mich erstrebenswert?
Erkennen und Nutzen der eigenen Fähigkeiten
Entwickeln von Lösungsstrategien für schwierige Alltagssituationen
Zukunftsplanung: Start in das Berufsleben, Verselbständigung, Weiterbildung usw.
FLYER FÜR gerichtliche Auflagen
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Öffnungszeiten
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Fr.: 08:00-12:00 Uhr
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