Täter-Opfer-Ausgleich TOA
Hilfen für Jugendliche und Heranwachsende
TOA Täter-Opfer-Ausgleich
TOA bedeutet Schadenswiedergutmachung. In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft wird unsere Einrichtung als Vermittler tätig. Hierbei werden wir von der Staatsanwaltschaft beauftragt, mit dem Täter und dem Opfer abzukklären, ob eine außergerichtliche Einigung der beiden Parteien möglich ist. Trifft dies zu, wird ein TOA durchgeführt.
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Ablauf
Persönliches Gespräch mit den Beteiligten, um weiteren Verlauf planen zu können.
Täter und Geschädigte haben dabei Gelegnheit ihre Sicht des Geschehens darzustellen und Forderungen bzw. Vorstellung der Schadenswiedergutmachung zu äußern.
Der Vermittler hat zu beiden Beteiligten Kontakt und kann so abwägen inwieweit Täter- und Opfer-Interessen miteinander in Einklang zu bringen sind.
Sind beide Parteien zum TOA bereit kann ein Schlichtungsgespräch stattfinden, im Beisein des Vermittlers kann konkret die Art und Weise der Schadenswiedergutmachung vereinbart werden.
Ist der Geschädigte zu einem gemeinsamen Gespräch nicht bereit, kann in Ausnahmefällen über den Vermittler eine Vereinbarung getroffen werden.
Die Erfüllung der vereinbarten Schadenswiedergutmachung wird durch den Vermittler sowie durch die Stattsanwaltschaft überwacht.
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Öffnungszeiten
Mo.-Do.: von 08:00-12:00 & von 13:00-16:00 Uhr
Fr.: 08:00-12:00 Uhr
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Hüttenwerkweg 7
95028 Hof
Tel.: 09281 / 160280-0
Fax: 09281 / 160280-11
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Hornschuchstraße 98
95632 Wunsiedel
Tel.: 09232 / 18199-30
Fax: 09232 / 18199-33
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